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| Mietbedingungen Andijk Jacht Verhuur. |
| 1 | Reservierung / Bezahlung |
| 1.1 | Nach Erhalt des Reservierungsformulars wird der Mietvertrag an dem Mieter per e-mail zugesandt. Der Mietvertrag muß innerhalb von 5 Tagen vom Mieter ausgefüllt und unterschrieben, zusammen mit einer Fotokopie des Personalsausweises und, wenn gefragt, eine Kopie Führerschein an Vermieter zurückgesandt werden. |
| 1.2 | Nach zusendung des Mietvertrages von Vermieter müssen 50% des Gesamt-Mietbetrages innerhalb von 5 Tagen auf das Konto von Vermieter überwiesen sein. Der Restbetrag muß spätestens 4 Wochen vor Beginn der Mietperiode überwiesen sein. |
| 1.3 | Wird innerhalb einer kürzeren Periode als 4 Wochen gebucht, muß der Gesamt-Mietbetrag nach Unerzeichnung des Mietvertrages bezahlt werden. |
| 1.4 | In der Gesamt-Mietsumme ist die Kaution nicht enthalten. Diese muß dem Vermieter zu Beginn der Mietperiode Bar bezahlt werden, oder vor Beginn der Mietperiode auf das Konto von Vermieter überwiesen sein. |
| 2 | Auflösung des Mietvertages |
| Vermieter behalt sich das Recht vor, bei erwiesener Inkompetenz des Mieters in bezug auf das Fahren mit dem Schiff und/oder das Navigieren, die Mietübereinkunft sofort aufzulösen, ohne daß der Vermieter zu irgendeinem Schadensersatz und/oder einer Rückerstattung des Mietbetrages gegenüber dem Mieter vepflichtet ist. |
| 3 | Verfügbarkeit |
| 3.1 | Der Vermieter verpflichtet sich, das Schiff in technisch gutem Zustand, mit der gebräuchlichen Ausrüstung, den vorgeschriebenen Rettungsmitteln und mit dem festgelegten Inventar zu Beginn der Mietperiode zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter hat für den Mieter eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung für das Schiff abgeschlossen (einschl. Vermietung). |
| 3.2 | Der Mieter weist sich vor Abfahrt beim Vermieter mittels ein Ausweis (z.B. Paß oder Führerschein) aus. |
| 3.3 | Der Vermieter hat vor Beginn der Mietperiode den Mieter auf etwaige Beschädigungen und/oder Mängel hinzuweisen und diese für den Mieter schriftlich festzuhalten. |
| 3.4 | Der Mieter hat das Schiff vor Übernahme anhand der vorhandenen Inventar- und Checkliste zu kontrollieren und beim Akzeptieren für “Einverstanden” zu unterschreiben. Beschädigungen müssen schriftlich festgelegt werden. Mängel die nicht schriftlich vermerkt sind, werden als Beschädigungen betrachtet, die nach der Übernahme entstanden sind. Ausnahme bilden hier Mängel, die der Mieter berechtigterweise nicht feststellen konnte. |
| 4 | Rückgabe |
| 4.1 | Der Mieter hat am Ende der Mietperiode das Schiff mit gefüllten Wasser- und Brennstofftanks abzuliefern. |
| 4.2 | Der Mieter hat das Schiff rechtzeitig und im zu Beginn der Mietzeit vorgefunden Zustand, am Ende der Mieteriode im Heimathafen zurückzugeben. Wenn die Yacht später als zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort übergeben wird, hat der Vermieter Recht auf eine entsprechende Erhöhung der Miete und auf Erstattung von weiterem (Folge-) Schaden, es sei denn, daß die verspätete Rückgabe nicht dem Mieter zur Last gelegt werden kann. |
| 4.3 | Läßt der Mieter das Schiff an einem anderen Ort als dem Heimathafen zurück, dann werden dem Mieter die Kosten für Transport und Verzögerung angerechtnet. |
| 4.4 | Beschädigungen die während der Mietperiode entstehen, müssen dem Vermieter vom Mieter gemeldet werden. Die Kosten für den Schaden werden von der Kaution abgezogen. |
| 4.5 | Etwaige Gegenstände, die während der Mietperiode verloren gingen, werden vom Vermieter ersetzt. |
| 4.6 | In Zweifelsfällen oder bei schwer interpretierbarem Schaden behält sich Vermieter das Recht vor, die Kaution an einem späteren Zeitpunkt zurückzuzahlen, eventuell mit Abzug der gemachten Kosten und/oder des Schadens. Das gilt auch für den Fall, dass das Schiff bei Dämmerung oder im Dunkeln abgeliefert wird, was die Endkontrolle behindert. |
| 4.7 | Der Mieter hat das Schiff anhand der Inventar- und Checkliste dem Vermieter zu übergeben. |
| 5 | Schaden oder Pannen |
| 5.1 | Der Mieter setzt den Vermieter so schnell wie möglich von allen Schäden an Schiff, Inventar und Zubehör durch Verlust, Diebstahl, Beschlagnahme oder Beschädigung in Kenntnis, es sei denn, dies ist under den gegebene Umständen unmöglich. |
| 5.2 | Der Mieter muß dem Vermieter un dessen Versicherungsgesellschaft die Gelegenheit geben, den Schaden zu untersuchen, bevor der Schaden repariert wird. |
| 5.3 | Bei Pannen, Havarie oder sonstwie entstanden Schäden, die nicht die Folge von Verschleiß und Wartung sind, ist der Mieter verantwortlich für die (Folge-)Schaden, die Kosten von Bergung, Rettung und Abschlepphilfe. Hierfür geforderte Entschädigungen gehen auf Rechnung des Mieters, es sei denn, daß diese ihm nicht angerechnet werden können und der Schaden von der laufenden Schiffsversicherung gedeckt wird. Der Mieter hat in seinem Interesse sehr sorgfältig beim Annehmen von Hilfe vorzugehen. Wir empfehlen der Mieter ein Folgenschadenversicherung/Kautionssummeversicherung von Unigarant abzuschließen. |
| 5.4. | Im Falle von Strandung muss der Mieter unverzüglich und sofort erstens Kontakt zu Vermieter aufnehmen. Das eigenmächtige Organisieren und Akzeptieren irgendeiner Form eines Schlepphilfe, der von einem dazu befugten und spezialisierten Unternehmen ohne Zustimmung und/oder Einmischung von Vermieter geschieht voll und ganz auf Kosten des Beantragers bzw. Mieters ohne jeglichen Anspruch auf Deckung der Kosten durch die laufende Versicherung des Schiffes. Das Akzeptieren von Schlepphilfe von dazu nicht befugten Dritten ist ausdrücklich nicht gestattet! Die einzige Ausnahme davon sind Fälle akuter Not, wobei Gefahr für das Wohl des Schiffes, seiner Bemannung, der Umwelt, anderer Schiffe und/oder deren Bemannung droht. Vermieter muss jedoch in allen Fällen über jegliche Form von Unfall/Schaden benachrichtigt werden, zu jeder Tages- und Nachtzeit! |
| 5.5 | Falls eine notwendige Reparatur, welche die Konsequenz von Schaden, entstanden durch Verschleiß und/oder unzulänge Wartung, mehr als 24 stunden beansprucht, hat der Mieter danach das Recht auf anteilmäßige Rückerstattung des Mietbetrages über den Zeitraum, in dem er nicht mit dem Schiff fahren konnte. |
| 6 | Allgemeines |
| 6.1 |
Dem Mieter ist es nicht erlaubt, es sei denn mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters: - mit mehr Besatzungmitglieder auf dem Schiff zu verbleiben, als die auf dem Reservierungsformular angegebenen Personen; - an Wettkämpfen teilzunehmen; - Haustiere mit an bord zu nehmen; - Veränderungen am Schiff and seiner Ausrüstung anzubringen; - Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen oder Vorhersage von ungünstigen Witterungsverhältnissen auszufahren. - Segeln auf dem Ijsselmeer ist bis Windstärke 6 gestattet. Segeln auf dem Wattenmeer ist bis Windstärke 5 gestattet. - In der Nacht zu fahren. - Mit dem Funksprechgerät Telefongespräche zu führen; - Andere Fahrzeuge abzuschleppen; - Das Schiff zu vermieten oder für den Gebrauch an andere abzugeben. |
| 6.2. | Kosten, welche im direkten Zusammenhang stehen mit dem Gebrauch des Schiffes, z.B. Hafen-, Brücken-, Quai-, Schleusen- und Anlegegelder, sowie auch Kosten für Brennstoff, gehen zu Lasten des Mieters. |
| 6.3 | Die erforderlichen Kosten für normale Wartung und Reparatur, Abschleppdienst und Bergung in Zusammenhang mit mechanischen Defekten gehen zu lasten des Vermieters. Übersteigen diese Kosten einen Betrag in Höhe von 115 euro, hat sich der Mieter im voraus mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und dessen Zustimmung einzuholen, es sei denn, dies ist unter den gegebenen Umständen unmöglich. Die Rückzahlung der angefallenen Kosten erfolgt nach Vorlage aufgeschlüsselter Rechnungen. Der Mieter bringt dem Vermieter die ausgewechselten Ersatzteile nach Möglichkeit mit zurück. |
| 6.4 | Der Mieter bürgt dafür sowohl mit dem Schiff als auch mit der Ausrüstung pfleglich umzugehen - wie es sich für einen Seemann geziehmt - die Fahrordnung zu kennen und diese zu achten. |
| 7 | Annulierung |
| 7.1 |
Bei Annulierung muß: - bis 12 Wochen vor Beginn der Mietperiode: 25% des Gesamt-Mietbetrages bezahlt werden, - zwischen 12 bis 6 Wochen vor Beginn der Mietperiode: 50% des Gesamt-Mietbetrages bezahlt werden, - zwischen 6 Wochen bis 1 Tag vor Beginn der Mietperiode: 95% des Gesamt-Mietbetrages bezahlt werden, - ab Anfangsdatum: 100% bezahlt werden. Wir empfehlen der Mieter ein Annulierungsversicherung von Unigarant. |
| 8 | Reklamationen |
| 8.1 | Beschwerden, welche bezug haben auf die Handlungsweise des Vermieters und Beschwerden bezüglich des technischen Zustandes, Inventar und/oder Ausrüstung des Schiffes, müssen direkt beim Vermieter angebracht werden. Reklamationen müssen innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung/Auftreten dem Vermieter gemeldet werden. |
Andijk Jacht Verhuur
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